Umschreiber § 31
Sie sind im Besitz eines im Ausland erworbenen Führerscheins und möchten diesen gerne in einen deutschen EU-Führerschein “umschreiben” lassen? Je nachdem, aus welchem Land Sie Ihren Führerschein zur „Umschreibung“ in Deutschland vorlegen, gibt es verschiedene Vorschriften.
- Eine Umschreibung der Fahrerlaubnis aus den "EU-Staaten" wird durch die zuständigen Behörden der Bezirksämter abgewickelt.
- Dagegen ist in den meisten Fällen eine Umschreibung der Fahrerlaubnis aus einem „nicht EU-Land“ mit Wiederholung von theoretischer und praktischer Prüfung verbunden.