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Umschreiber § 31

Umschreiber § 31

Sie sind im Besitz eines im Ausland erworbenen Führerscheins und möchten diesen gerne in einen deutschen EU-Führerschein “umschreiben” lassen? Je nachdem, aus welchem Land Sie Ihren Führerschein zur „Umschreibung“ in Deutschland vorlegen, gibt es verschiedene Vorschriften.

  • Eine Umschreibung der Fahrerlaubnis aus den "EU-Staaten" wird durch die zuständigen Behörden der Bezirksämter abgewickelt.
  • Dagegen ist in den meisten Fällen eine Umschreibung der Fahrerlaubnis aus einem „nicht EU-Land“ mit Wiederholung von theoretischer und praktischer Prüfung verbunden.

Die theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung ist hierbei in vielen Fremdsprachen möglich. Selbstverständlich planen wir die Vorbereitung und die Durchführung von beiden Prüfungen mit Ihnen individuell. Welche speziellen Vorschriften in den einzelnen Fällen greifen, erfahren Sie auch bei den zuständigen Bezirks- oder Ordnungsämtern.

Spezielle Vorschriften in einzelnen Fällen

Hier einige Beispiele:

  • türkischer Führerschein: In diesem Fall sind sowohl theoretische als auch praktische Prüfung Pflicht. Für eine Umschreibung der Fahrerlaubnis wenden Sie sich bitte an uns
  • italienischer Führerschein: In diesem Fall sind keine Prüfungen vorgesehen. Um eine Umschreibung der Fahrerlaubnis zu erlangen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Bezirks- oder Ordnungsämter

Bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis ist außerdem zu beachten

Diese gilt nicht für eventuell im Ausland vorhandene erweiternde Führerscheinklassen. Es dürfen zudem nur die Fahrzeuge geführt werden, für die auch die Fahrerlaubnis nach deutschem Recht “umgeschreiben” ist!