AM
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen nach Abschluss der theoretischen, sowie der praktischen Ausbildung fahren!
- Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und mit einem Motor bis zu 50 cm³ Hubraum bzw. bei Elektromotoren 4 kW
- Krafträder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Motor mit 50cm³ Hubraum bzw. bei Elektromotoren 4 kW
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und mit einem Motor bis zu 50 cm³ Hubraum bzw. bei Elektromotoren 4 kW
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und mit einem Motor bis zu 50 cm³ Hubraum bzw. bei Elektromotoren 4 kW. Zudem darf die Leermasse nicht über 350 kg sein.