• Moselstr. 10
    41464 Neuss
  • 02131606020

Motorrad Führerschein (Mofa, AM, A, A1, A2)

Mofa

Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein und dürfen nach Abschluss der theoretischen ,sowie der praktischen Ausbildung einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, wessen Leistung maximal 25 km/h betragen darf und welcher nicht mehr als 50cm³ Hubraum besitzt, fahren.

AM

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen nach Abschluss der theoretischen, sowie der praktischen Ausbildung fahren!

  • Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und mit einem Motor bis zu 50 cm³ Hubraum bzw. bei Elektromotoren 4 kW
  • Krafträder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Motor mit 50cm³ Hubraum bzw. bei Elektromotoren 4 kW
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und mit einem Motor bis zu 50 cm³ Hubraum bzw. bei Elektromotoren 4 kW
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und mit einem Motor bis zu 50 cm³ Hubraum bzw. bei Elektromotoren 4 kW. Zudem darf die Leermasse nicht über 350 kg sein.

A1

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen nach Abschluss der theoretischen, sowie der praktischen Ausbildung Krafträder mit einem Motor von 125 cm³ und einer Leistung von maximal 11 kW, bzw. dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ und einer Leistung von maximal 15 kW und 45 km/h.

A2

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen nach Abschluss der theoretischen, sowie der praktischen Ausbildung Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW fahren.

A

Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein und dürfen nach Abschluss der theoretischen, sowie der praktischen Ausbildung Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fahren.

Bei Vorbesitz der Klasse A2 mit einer Besitzdauer von mehr als 2 Jahren kann die Ausbildung zur Klasse A schon mit 20 erfolgen.