Voraussetzungen für den Führerschein mit 17 Jahren
- Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgend jemand « spontan als Begleitperson mitfahren.
- Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
- Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
- Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschenden Mittel: drogenfrei fahren!
- Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.
- Wo die Begleitperson im Fahrzeug sitzen muss, ist nirgends vorgeschrieben. Sie darf also durchaus auch auf der Rückbank Platz nehmen.
- Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.