Für den Führerschein mit 17 ist eine Begleitperson notwendig, die mind. 30 Jahre alt und mind. 5 Jahre im Besitz des Führerscheins sein muss sowie max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben darf. Mit 16,5 Jahren kann man sich in der Fahrschule für den Führerschein mit 17 anmelden.
Viele angehende Autofahrer können gar nicht schnell genug hinter das Lenkrad kommen und sehen der ersten eigenen Fahrt bereits freudig entgegen. Hierzulande darf man ein Kraftfahrzeug im Regelfall erst ab 18 Jahren führen – wer einige Regeln beachtet, kann allerdings auch den Führerschein mit 17 (auch BF17-Führerschein genannt) erwerben. Dazu ist allerdings mindestens eine qualifizierte Begleitperson nötig.
Mit dem BF17-Führerschein darfst du nicht alleine Auto fahren. Erst wenn du 18 Jahre alt wirst, erhältst du automatisch die Fahrerlaubnisklasse B. Von deinem 18. Geburtstag an darfst du also alleine Auto fahren. Dafür ist es nicht notwendig, dass du deinen Kartenführerschein schon beim zuständigen Amt abgeholt hast. Deine Prüfbescheinigung ist 3 Monate lang auch als B-Klasse-Führerschein gültig. Danach benötigst du den EU-Kartenführerschein, um überhaupt fahren zu dürfen.